Forstgut Stübeckshorn
GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN (AGB), DATENSCHUTZERKLÄRUNG, HINWEIS ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS, HOFREGELN, RECHTE, IMPRESSUM
IHR VERTRAGSPARTNER
ist Familie Hermann-Billung Meyer, Stübeckshorn 1, 29614 Soltau Gerichtsstand ist Soltau
IMPRESSUM Angaben gemäß § 5 TMG: Hermann-Billung Meyer
Inhaltlich verantwortlich: Hermann-Billung Meyer
© Das Copyright und das Recht an allen Bildern, Darstellungen und Texten liegen beim Verfasser Hermann-Billung Meyer!
HBMS 10.12.2021 12:00
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GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN (Geschäftsbedingungen)
0. Allgemeines |
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0.1. Die Buchung wird erst wirksam mit der Zusendung Ihrer Rückbestätigung an uns und, falls gefordert, mit der fristgerechten Zahlung des ausgewiesenen Anzahlungsbetrages. |
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0.2. Weitere Zahlungen können bei Anreise in Bar erfolgen oder vor der Anreise überwiesen werden. Keine Kartenzahlung akzeptiert. Bankverbindung: IBAN: DE51 2585 1660 0000 1210 79 |
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0.3. Ab 14.00 Uhr können Sie am Anreisetag Ihr Feriendomizil beziehen, am Abreisetag möchten wir Siebitten, dies bis 09.00 Uhr wieder frei zu machen. |
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1. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern |
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1.1. Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen inder Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen. |
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1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von uns herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden. |
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1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung von uns unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. |
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1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und uns rechtsverbindlich sind. Im Regelfall werden wir bei telefonischen oder mündlichen Buchungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. |
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1.5. Unterbreiten wir auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von uns an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung unsererseits bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. |
2. Unverbindliche Reservierungen |
2.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit uns möglich. |
2.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1 (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für uns und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag. |
2.3. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft von uns verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat uns bis zu diesem Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht unsererseits. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig von einer von uns noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich. |
3. Preise und Leistungen |
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl und Zusatzleistungen. |
3.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend zwischen uns und dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. |
4. Zahlung |
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen uns und dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an uns zu bezahlen. |
4.2. Wir können bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen. |
4.3. Wir können nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen. Diese können wir, soweit nichts anderes ausdrücklich mit dem Gast vereinbart ist, bis zu 20% des Gesamtpreises anfordern. |
4.4. Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig, so können wir, soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, vom Vertrag zurücktreten und den Gast mit Rücktrittskosten nach Ziff. 5 diese Bedingungen belasten. |
4.5. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder von uns allgemein durch Aushang angeboten wird. Auf Zahlung am Aufenthaltsende durch Überweisung besteht kein Anspruch. |
5. Rücktritt und Nichtanreise |
5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. |
5.3. Wir sind verpflichtet, uns die Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. |
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an uns die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe: |
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% |
Bei Übernachtung/Frühstück 80% |
Bei Halbpension 70% |
Bei Vollpension 60% |
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. |
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. |
5.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an uns, nicht etwa an eine örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. |
6. An- und Abreise |
6.1. Der Bezug der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. |
6.2. Der Gast ist verpflichtet uns spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen. |
6.3. Die Unterkunft ist vom Gast zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 09:00 Uhr des Abreisetages frei zu machen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. |
7. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch uns |
7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. |
7.2. Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. |
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. |
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn wir in der Beschreibung der Unterkunft diese Möglichkeit vorsehen. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen. |
8. Haftungsbeschränkung |
Wir haften nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistung selbst oder für Leistungsstörungen bei Leistungen, die während des Aufenthalts durch uns für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. |
9. Verjährung |
9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 3 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 1 Jahr. |
9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und uns als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. |
9.3. Schweben zwischen dem Gast und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. |
10. Rechtswahl und Gerichtsstand |
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. |
10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können uns nur an unserem Sitz verklagen. |
10.3. Für unsere Klagen gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn/ Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart. |
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. |
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004-2018.
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DATENSCHUTZERKLÄRUNG FORSTGUT STÜBECKSHORN
Forstgut Stübeckshorn speichert nur zu internen Zwecken Ihre Anmeldedaten und gegebenfalls die Daten der Internetnutzung (siehe nächsten Absatz). Sie können jederzeit Einsicht in Ihre Daten verlangen und einer Speicherung widersprechen. Ihre Daten werden nicht an Fremde, ausgenommen an berechtigte Behörden, weitergegeben. Ihre Daten werden nach gesetzlichen Vorgaben, spätestens jedoch 12 Monate nach Ihrer Abreise gelöscht. |
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Forstgut Stübeckshorn behält sich vor, zur Prävention und Verfolgung etwaiger Rechtsverstöße die An- und Abmeldung im WLAN zusammen mit Datum und Uhrzeit, Frequenzband, erreichte Übertragungsbandbreite, vergebenem Gerätenamen, vergebener interner IP, physikalischer Adresse und eventuellen Fehlercodes zu speichern. Des Weiteren werden Daten, die nicht dem Endgerät zugeordnet werden können (vergebene externe IP, Datenvolumen in Sende- und Empfangsrichtung und diverse Steuerdaten) erfasst und gespeichert. Die gespeicherten Internet-Daten werden spätestens nach 90 Tagen gelöscht. |
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Wir nutzen keine Gastdaten zu Werbezwecken, insbesondere nicht zum unaufgeforderten Versand von elektronischen Newslettern. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button). Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier:
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HOFREGELN FORSTGUT STÜBECKSHORN |
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Wenn Sie oder Ihre Mitreisenden grippeähnliche Symptome haben, reisen Sie bitte nicht an und informieren uns umgehend |
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Bei Ihrer Ankunft hier müssen Sie gem. der aktuellen gesetzlichen Vorgaben eine Selbstverpflichtung unterzeichnen und alle Mitreisenden anmelden |
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Vermeiden Sie bitte engen Kontakt zu anderen Gästen und Mitarbeitern auf dem Hof oder bei anderen Aktivitäten, nach Möglichkeit mindestens 1,5 - 2 Meter Abstand |
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Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, tragen Sie bitte Mund-Nasen-Schutz. |
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Regelmäßige Händehygiene (gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife) |
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Hustenetikette einhalten (Husten / Niesen in die Ellenbogenbeuge statt in die Hand). Verwenden Sie Wegwerftaschentücher, die Sie nach dem Gebrauch entsorgen. Waschen Sie sich nach dem Niesen und Husten direkt wieder die Hände. |
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Kommen Sie bei Gesprächsbedarf oder Fragen bitte nicht vorrangig an unsere Tür, sondern versuchen Sie uns möglichst erst telefonisch zu erreichen. Ansonsten klingeln Sie nur an der grünen Haustür ("Nr.1") und warten evtl. draußen. |
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Entsorgen Sie ihren Müll, auch bei Ihrer Abreise, in geschlossenen Tüten in die dafür vorgesehenen Behälter, Papier und Pappe in den blauen Container und saubere Küchenabfälle ohne Plastik in die grüne Kompostkiste. |
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Wir stellen Ihnen in einer Hygiene-Box Reinigungs- und Desinfektionsmaterial zur Verfügung. Nutzen Sie dies gerne nach Ihrem persönlichen Bedarf. Sollten Sie nicht an Ihre persönlichen Schutzmasken gedacht haben, gibt es ein Exemplar in der Box, ebenso ein paar Schutzhandschuhe. Weitere Masken und Schutzhandschuhe geben wir gerne zum Selbstkostenpreis ab, soweit verfügbar. |
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Unsere Haustiere Hund "Henni" und Kater "Carlos" sind gutmütig und mögen gerne gestreichelt werden. Zeigen Sie ihnen deutlich, wenn Sie dies nicht möchten und füttern Sie sie keinesfalls. Die Kaninchen "Liese und Lotte" dürfen besucht aber nicht gejagt werden im Gehege, bitte schließen Sie immer gleich (auch von innen) sorgfältig wieder die Tür. Den Kaninchen darf man Möhren, Äpfel oder Salat geben oder auch Löwenzahnblätter, Gras oder Giersch. Die Kamerunschafe sind noch im Winterquartier. Wenn sie wieder hier auf der Weide sind, darf man ihnen durch den Zaun eine getrocknete Brotscheibe zum Knabbern geben, das mögen sie gerne. |
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Unser Aufbewahrungsraum für Leihfahrräder, Outdoor-Spiel- und Fahrgeräte muss z.Zt. leider verschlossen bleiben. Die Fahrräder, Spiel-und Fahrgeräte werden durch uns einzeln und direkt herausgegeben, nach Benutzung, spätestens bei Ihrer Abreise, zurück genommen, regelmäßig gereinigt und desinfiziert. |
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Der Sandspielplatz darf von zwei Familien nur mit der entsprechenden Abstandsregelung mit Aufsicht durch Erziehungsberechtigte oder nach Zuweisung durch uns zeitlich versetzt genutzt werden. |
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Sandspielzeug kann in Ausnahmefällen ausgeliehen werden, wenn kein eigenes vorhanden ist, ebenso ein Ball. Nach Beendigung des Spiels bitte grob reinigen und außen vor den Kellereingang legen. |
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Die Spielmöglichkeiten auf der "Halbinsel" am Teich dürfen nur mit erwachsener Aufsichtsperson von Kindern genutzt werden. Das Trampolin sollte nur bis 50 kg und ohne Schuhe belastet und einzeln besprungen werden. |
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Direkt zugewiesene Sitzgruppen und Grillmöglichkeiten für einzelne Gastfamilien befinden sich direkt bei den Ferienwohnungen. Der Lagerfeuerplatz wird gemeinschaftlich unter Beachtung der erweiterten Kontaktregelung (2 Hausstände dürfen sich treffen, Abstand 1,5 m) oder nach Absprache zeitlich versetzt genutzt. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Holz für ein Lagerfeuer benötigen. |
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Indoor-Spielbereiche wie Spielzimmer und "Multiraum" bleiben geschlossen. Wir empfehlen, eigene Spielsachen mitzubringen. |
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Verletzungsgefahr! Das Hackschnitzellager, die landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Maschinen, der Bereich hinter dem Absperrzaun zum Stall sowie am Güllesilo sind tabu und dürfen nicht betreten werden. |
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Verletzungsgefahr! Bitte beachten Sie dringend, dass auf dem Hofgelände große Fahrzeuge unterwegs sind wie Traktoren, LKW, Radlader, die Müllabfuhr, das Postauto usw. Achten Sie bitte auf Ihre Kinder und halten Sie zu Fahrzeugen entsprechende Sicherheitsabstände ein. |
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Verletzungsgefahr! Der Teich ist besonders für kleine Kinder gefährlich (Tiefe bis zu 1,50 m). Lassen Sie diese bitte nie unbeaufsichtigt dort spielen. |
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Ihre Abreise planen Sie bitte wegen des erhöhten Zeitbedarfs für Endreinigung und Desinfektion zu 09.00 Uhr ein. Sollten sich hieraus Probleme ergeben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. |
02/22 HBMS
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